Reglement Ballwurfmaschine
1. Benützer
Die Ballwurfmaschine darf ausschliesslich von Mitgliedern des TC Ueberstorf benützt werden. Junioren unter 14 Jahren ist die Benutzung nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet. (vorgängige Instruktion durch ein TCU-‐Vorstandsmitglied obligatorisch)
2. Reservation
Die Ballwurfmaschine muss zusätzlich zum Tennisplatz Nr. 1 im elektronischen Reservationstool eingetragen werden. Die Maschine kann nur auf
Platz 1 installiert werden. (Kabellänge)
3. Kosten / Abrechnung
Die Ballmaschine kann jeweils nur für volle Stunden gemietet werden. Die Miete beträgt CHF 5.00 / Stunde. Ende Saison werden die entsprechenden Stunden in Rechnung gestellt.
4. Bälle
Es dürfen nur die für die Ballwurfmaschine vorgesehenen Bälle eingesetzt werden.
5. Bedienung
Eine Anleitung befindet sich auf der Ballwurfmaschine.
- Bei Regen, mit nassen Bällen oder nassen Plätzen darf die Ballwurfmaschine nicht eingesetzt werden.
- Mängel und Defekte sind sofort dem Co-Präsidenten/Platzwart Urs Ammann Tel. 031 971 64 61
6. Ablauf
Vor dem Spielen:
- Mit dem Schlüssel am Anschlagbrett die ZSA öffnen
- Ballmaschine vorsichtig auf Platz 1 rollen und in die gewünschte Position bringen
- Elektrokabel von der Steckdose ZSA mit der Ballwurfmaschine verbinden
- Benutzungsanweisung auf Ballmaschine befolgen
Nach dem Spielen:
- alle Bälle wieder zurück in den Ballbehälter der Maschine füllen
- Kabelrolle in den Ballbehälter der Maschine legen
- Ballwurfmaschine wieder in ZSA versorgen
- ZSA abschliessen und Schlüssel beim Anschlagbrett wieder deponieren
7. Haftung und Verantwortung
- Wer die Ballwurfmaschine unsachgemäss behandelt oder ihr fahrlässig Schaden zufügt, hat für den entstandenen Schaden aufzukommen.
- Der TC Ueberstorf übernimmt keine Haftung für Unfälle, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Ballwurfmaschine entstehen.
Ueberstorf, Februar 2018